Liebe Mitglieder und Abonnenten/innen unserer Tennishalle,
in den Corona-Beschlüssen vom 28.10.2020 der Bundesregierung heißt es:
„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
d.) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen !
Folgender Wortlaut wurde in die Corona-Schutzverordnung NRW übernommen:
§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Auf Grund der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“vom 30.10.2020 § 9 Sport Absatz 1, müssen wir unsere Tennishalle vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 schließen.
Wir hoffen, ihr bleibt gesund.
Mit den besten Wünschen und sportlichen Grüßen,
Der Vorstand der Tennisabteilung
SV08/29 Friedrichsfeld e.V.