Liebe Vereinsmitglieder,
Sport und Freizeit
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Das heißt nicht, dass jeder Verein zwangsläufig die Plätze öffnen muss. Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):
„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab 11.Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Das heißt für uns:
Ab sofort möglich:
- Leichtathletik auf der Sportanlage, Nutzung der Toiletten sind erlaubt. Nicht erlaubt sind die Nutzung der Umkleide– und Duschanlagen.
- Fußball-Trainingsbetrieb auf der Sportanlage, Nutzung der Toiletten ist erlaubt. Nicht erlaubt sind die Nutzung der Umkleide- und Duschanlagen. Bisher sind keine Spiele möglich, auch keine Trainingsspiele.
- Alle anderen Abteilungen können sich auf der Anlage sportlich betätigen, nach vorheriger Terminabsprache mit den Verantwortlichen.
- Tennis kann gespielt werden, die Anlage auf der Heidestraße ist offen.
- Kein Aufenthalt im Kioskbereich und Mehrzweckraum gestattet.
Wir wünschen allen eine nun kommende, vielversprechende sportliche Zeit und bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Jürgen Isselhorst
1. Vorsitzender
Norbert Hoffmann
2. Vorsitzender