Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung), die bis zu diesem Sonntag (14. Februar) befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert, um nächste Woche die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht umzusetzen.

Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaregelungen um zunächst eine Woche